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Gemeinde Commune Comune > sozialleistungen > Wie man sich in der Alters- und Hinterbliebenenversicherung versichert

Alles Wichtige zur AHV in der Schweiz

Was passiert, wenn man zu alt zum Arbeiten wird oder wenn ein enger Angehöriger stirbt? Damit die Schweizer in solchen Fällen keine Existenzängste plagen, wurde die obligatorische Alters- und Hinterlassenenversicherung ins Leben gerufen. Was man darunter versteht, welche Art von Leistungen sie verwaltet und was zu beachten ist, lesen Sie hier.

Alles Wichtige zur AHV in der Schweiz

Was ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung?

Für die AHV gilt in der Schweiz für alle Einwohner und Erwerbstätige in der Schweiz eine Beitragspflicht. Sie sorgt dafür, dass im Alter sowie im Todesfall der Lebensunterhalt der Versicherten weiterhin gedeckt werden kann, hat also eine große Bedeutung für das soziale Netz der Schweiz. Sie stellt sowohl Hinterlassenenrente (Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente) für Kinder und Ehegatten als auch die Altersrente zur Verfügung. Außerdem ist sie für Hilfsmittel wie Hörgeräte zuständig und für die Hilflosenentschädigung (AHV).

Es gibt zusätzlich sogenannte Ergänzungsleistungen. Je nach Einkommen und Vermögen können Sie diese beantragen, wenn die normale Leistung der AHV nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Hierfür zahlen sowohl Versicherte als auch Arbeitgeber und der Bund in die Kassen ein. Jede Person erhält hierfür eine Sozialversicherungsnummer, die sogenannte AHV-Nummer, die dann lebenslänglich gilt. Wenn Sie Ihre AHV-Nummer herausfinden möchten, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Arbeitgeber nach oder werfen Sie einen Blick auf Ihre Krankenversicherungskarte.

Wer eine erste Idee von der Beitragshöhe bekommen möchte, kann im Online-Rechner der AHV einen groben Richtwert ausrechnen.

Wer kann einen Antrag bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung zu stellen?

Da die AHV für alle verpflichtend ist, sind auch alle Einwohner und Erwerbstätigen dort versichert - die Staatsbürgerschaft ist hierbei nicht relevant. Auch Selbstständige haben also im Fall der Fälle einen Anspruch. Und: Auch Menschen, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Rentenzahlungen zurückgreifen.

Sie beantragen Leistungen bei der AHV, wenn Sie in Pension gehen oder wenn Ihr Ehegatte/Ihre Ehegattin oder ein Elternteil verstirbt. Wer Anspruch auf Hilflosenentschädigung im Rahmen der Invalidenversicherung hat, wendet sich ebenfalls an die Ausgleichskasse der AHV. Mehr zu dieser Leistung erfahren Sie hier.

Voraussetzungen und notwendige Dokumente für Leistungen bei der AHV

  • • Sie waren zuletzt bei einer Ausgleichskasse der AHV versichert.
  • • Sie erfüllen die gesonderten Voraussetzungen für die Leistung, die Sie erhalten möchten. Informieren Sie sich diesbezüglich zur Altersrente und zur Hinterlassenenrente auf der Website der AHV. Auch zum Thema Hilflosenentschädigung und zu den Fördermöglichkeiten bei Hilfsmitteln können Sie dort Näheres erfahren.

Sie müssen folgende Informationen bereitstellen, um Leistungen zu beantragen:

  • • Ihre aktuelle Adresse
  • • Ihren aktuellen Zivilstand, sofern er Einfluss auf die Rente hat
  • • Angaben bezüglich einer möglichen vorgezogenen oder aufgeschobenen Rente
  • • Ihre Auszahlungsadresse
  • • je nach Rentenart zusätzliche Dokumente, etwa Nachweise zu den Beitragsjahren oder die Sterbeurkunde

Antrag bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung stellen: So geht’s

Sie melden Ihren Anspruch bei Ihrer Ausgleichskasse an. Die jeweiligen Formulare für die Anmeldung erhalten Sie online bei der AHV oder direkt bei Ihrer Kasse. Sie bekommen die Leistungen nicht automatisch, Sie müssen sie dort einfordern.

Kann man aus dem Ausland einen Antrag bei der AHV stellen?

Wer seinen Wohnsitz in einen EU-Staat oder einen EFTA-Staat verlegt, kann auch von dort Altersrente der AHV beziehen. Das gleiche gilt für die Hinterlassenenrente für Waisen, Witwer und Witwen. Wann Sie umziehen, ist nicht relevant dafür.

Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung dagegen bekommen Sie nur innerhalb der Schweiz.

Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung?

Sie können sich an Ihre Ausgleichskasse wenden. Eine Übersicht finden Sie hier.

Alles Wichtige zur AHV in Kürze

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV genannt, ist eine wichtige Säule im Schweizer Sozialsystem. Die Versicherung ist für alle, die in der Schweiz leben oder arbeiten, obligatorisch. Wer dann im Alter in Rente geht, zur Witwe/zum Witwer oder Waise wird, erhält Leistungen aus diesem Topf. So soll der Lebensunterhalt weiter sichergestellt werden, auch wenn ein Einkommen wegfällt. Auch die Hilflosenentschädigung, Zuschüsse für Hilfsmittel und Ergänzungszahlungen kommen von der AHV, damit Sie gut versorgt sind.

Sie müssen all diese Leistungen bei Ihrer Ausgleichskasse anmelden, wenn es soweit ist. Die Höhe variiert dann je nach Rentenart, vorheriger Beitragszahlung und aktueller Lebenssituation.