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Gemeinde Commune Comune > Identifizierung > Wie man in der Schweiz eine Identitätskarte erhält

Was ist eine Identitätskarte?

Eine Identitätskarte, auch genannt Personalausweis, ist ein Dokument, mit dem Sie ihre Identität und Ihre Staatsangehörigkeit in der Schweiz, aber auch im Ausland nachweisen können. Neben persönlichen Daten werden hier biometrische Daten erfasst. Dazu gehören Ihr Bild, Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift. Die biometrischen Daten werden in einem Chip in der Identitätskarte gespeichert, wodurch das Dokument bei Verlust vor Diebstahl und Missbrauch geschützt wird.

Was ist eine Identitätskarte

Wozu braucht man die Identitätskarte?

Ihre Identität müssen Sie nicht nur nachweisen, wenn Sie zum Beispiel im Ausland verreisen, sondern auch um Anträge bei Behörden stellen zu können.

Wer kann einen Personalausweis beantragen?

Einen Anspruch auf einen Schweizer Personalausweis haben dabei alle Schweizer Staatsbürger.

Wo und wie beantragt man ihn?

Eine Identitätskarte können Sie über verschiedene Wege beantragen. Zum einen steht Ihnen das Online-Verfahren zur Verfügung. Auf den Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft können Sie sich durch die Schritte des Antrages führen lassen. Über die Passstelle Ihres Kantons können Sie den Antrag außerdem telefonisch oder persönlich am Schalter stellen. Welche Passstelle für Sie zuständig ist, können Sie hier nachlesen. Zusätzlich haben Sie in einigen Kantonen die Möglichkeit, die Identitätskarte in Ihrer Wohngemeinde zu beantragen. Eine Übersicht dieser Kantone finden Sie hier. Auslandsschweizer können den Antrag alternativ in der schweizerischen Botschaft oder dem Konsulat stellen. Dies kann online oder telefonisch erfolgen.

Welche Voraussetzungen und Unterlagen sind erforderlich?

Bei der Antragstellung werden verschiedene Informationen zu Ihrer Person abgefragt. Neben Ihrem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum, dem Geschlecht und der Größe gehören dazu der Heimatort, der Geburtsort, sowie Namen und Wohnadresse Ihrer Eltern. Unter Umständen werden weitere etwaige Daten erhoben. Außerdem müssen Sie ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Wenn Sie möchten, können Sie dieses auch per USB-Stick vorlegen.

Mit welcher Wartezeit bis zum Erhalt des Ausweises müssen Sie rechnen?

Wenn Sie die Identitätskarte in der Schweiz beantragen, müssen Sie nach Bewilligung des Antrages mit einer Wartezeit von 10 Arbeitstagen bis zum Erhalt des Dokuments rechnen. Wenn Sie den Antrag aus dem Ausland heraus beim Konsulat oder der Botschaft stellen, kann es bis zu 30 Arbeitstage dauern, bis das Dokument bei Ihnen eingegangen ist.

Wie viel kostet die Identitätskarte und wie lange ist sie gültig?

Die Kosten zur Beantragung der Identitätskarte liegen bei 65 Schweizer Franken zuzüglich 5 CHF Versand. Außerdem gibt es ein Kombiangebot, wenn Sie die Identitätskarte und den Pass gleichzeitig beantragen. Dann müssen Sie lediglich 148 CHF zuzüglich 10 CHF Versand für beide Dokumente bezahlen. Die Kosten im Ausland entsprechen diesen, werden aber in die lokale Währung umgerechnet. Die Identitätskarte ist dabei immer für 10 Jahre gültig.

Was können Sie bei Verlust oder Diebstahl tun?

Falls es einmal zum Verlust Ihrer Identitätskarte kommen sollte, müssen Sie diesen bei einer schweizerischen Polizeistelle beziehungsweise im Ausland einer ausländischen Polizeistelle melden. Dadurch verliert der abhanden gekommene Ausweis seine Gültigkeit. Nur wenn Sie die Verlustanzeige nachweisen können, dürfen Sie bei der kantonalen Passstelle oder der schweizerischen Auslandsvertretung eine neue Identitätskarte beantragen. Falls Sie den Personalausweis wiederfinden sollten, dürfen Sie ihn nun aber keinesfalls mehr verwenden, da er nach der Verlustanzeige national und international zur Fahndung freigegeben wird.

Was ist zu tun, wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern?

Falls sich Ihre persönlichen Daten, wie zum Beispiel Ihr Name oder Ihr Geschlecht ändern, müssen Sie frühzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, da der alte mit der Änderung Ihrer Daten nicht mehr gültig ist.

Gibt es die Identitätskarte auch für Minderjährige

Auch für Minderjährige gibt es eine Identitätskarte, die Sie bereits ab der Geburt beantragen können. Dies müssen Sie auch, da Sie ihr Kind nicht in Ihrem Personalausweis eintragen lassen können. Folgendes sollten Sie dabei beachten: Die Antragstellung kann nur durch einen sorgeberechtigten Elternteil erfolgen. Wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind, genügt dabei die Unterschrift eines Elternteils. Bei unverheirateten Eltern muss auch der andere Elternteil seine Vollmacht zur Antragstellung geben. Sobald das Kind 7 Jahre alt ist, muss es die Unterschrift auf dem Ausweis selbst leisten. Die Erhebung der Fingerabdrücke erfolgt aber erst mit 12 Jahren. Sobald Ihr Kind nicht mehr minderjährig ist, muss es den Antrag selbst stellen.

Die Kosten liegen bei der Identitätskarte für Minderjährige bei 30 CHF zuzüglich Versand. Das Kombiangebot liegt bei 68 CHF plus Versand. Von der Identititätskarte für Erwachsene unterscheidet sich die für Kinder darin, dass sie nur fünf Jahre lang gültig ist. Für Weiteres können Sie sich hier informieren.

Dieses Verwaltungsverfahren ist in anderen Ländern üblich: