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Wie man ein Schweizer Visum beantragt

Sie möchten in die Schweiz reisen, wissen aber nicht, ob Sie für den gewünschten Zeitraum ein Visum benötigen? Dann sind Sie hier richtig, denn hier erhalten Sie genaue Informationen zur Antragstellung.

Wie man ein Schweizer Visum beantragt

Was ein Visum ist und wofür man es braucht

Ein Visum ist ein Dokument, mit dem Ihnen die Einreise in ein fremdes Land gewährt wird. Einige Staaten haben Abkommen geschlossen, die den Staatsbürgern der beteiligten Länder einen begrenzten Aufenthalt im jeweiligen Staat erlauben, ohne dafür ein Visum beantragen zu müssen. In die Schweiz dürfen beispielsweise Staatsbürger aus dem Raum der Europäischen Union, Staatsbürger der EFTA-Staaten, sowie aus Israel, den USA, Kanada, Neuseeland und Singapur für einen Aufenthalt von 90 Tagen reisen, ohne ein Visum zu beantragen. Alle anderen Staaten benötigen für eine Einreise und einen Aufenthalt in der Schweiz in jedem Fall ein Visum.

Wer es beantragen sollte

Sie sollten ein Visum beantragen, wenn Sie

  • Kein Staatsbürger der EU und der EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sind
  • • Kein Visum für den Schengenraum haben
  • • Ein Visum für bis zu 3 Monate oder länger für die Schweiz beantragen müssen, da Sie Staatsbürger eines Staates sind, der für Reisen in die Schweiz ein Visum benötigt

Ein kurzer Überblick über die wichtigsten Visumstypen

Schengen-Visum

Sie können sie beantragen, wenn Sie sich bis zu maximal 90 Tage in der Schweiz aufhalten möchten. Hierzu zählen Reisen aus touristischen Gründen, Besuche, kurze Sprachaufenthalte, Teilnahme an einer Konferenz oder auch für den Besuch von anderen Veranstaltungen.

Ab Mai 2023 müssen Sie stattdessen ein ETIAS-Visum beantragen.

Nationales Visum

Dieses Visum ist erforderlich, wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten. Hier entscheidet das kantonale Migrationsamt Ihres Reiseziels über die Gewährung des Visums. Gründe für dieses Visum können unter vielen anderen ein Studium, Familiennachzug oder Eheschließung mit Wohnsitzname sein. Flughafentransitvisum benötigen Sie, auch wenn Sie vor haben, sich im internationalen Flughafentransitraum aufzuhalten und diesen nicht zu verlassen und nicht in den Schengenraum einreisen möchten.

Arbeitsbewilligung

Benötigen Sie, wenn Sie eine Arbeit in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber antreten möchten. Ihr Arbeitgeber gibt dafür im Vorhinein einen Antrag für eine Arbeitsbewilligung bei der kantonalen Behörde ein und nach dessen Erhalt können Sie dieses Visum bekommen.

Anforderungen und benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • • Bei einem Aufenthalt bis zu 90 Tagen:
  • - Visumantragsformular
  • - Informationen über den Gastgeber in der Schweiz
  • - Ein Passfoto
  • Bei einem nationalen Visum, wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten:
  • - Visumantragsformular
  • - Unterlagen, die Sie bei Ihrem Antrag miteinreichen müssen
  • - Nachweis über die Sprachkompetenz im Falle des Familiennachzugs
  • - Ein Passfoto

Wo, wann und wie man es beantragen kann

Sie können online das passende Visumantragsformular ausfüllen. Das müssen Sie dann mindestens zwei Monate vor der gewünschten Abreise, aber nicht früher als 6 Monate vor der Reise, bei einem Schweizer Konsulat oder Schweizer Botschaft Ihrer Nähe einreichen.

Für kurze Aufenthalte bis zu 90 Tagen, können Sie den Antrag auch online einreichen.

Sie können das Visum auch vom Ausland aus beantragen. Wenn Sie ein Visum für einen kurzen Aufenthalt (bis zu 90 Tage) benötigen, dann können Sie die Onlinefunktion von zu Hause aus oder einem anderen Ort nutzen. Wenn Sie länger als 90 Tage vor haben in der Schweiz zu bleiben, dann müssen Sie zu dem jeweiligen Schweizer Konsulat oder zur Schweizer Botschaft gehen oder bei einer Vertretung eines anderen Schengen-Staates vorstellig werden. Sie können auch einen externen Visadienstleister dafür beauftragen.

Kosten

Das Visum kostet für Erwachsene in der Regel 80 Euro. Kinder dagegen müssen nur die Hälfte, also 40 Euro zahlen. Für Kinder unter 6 Jahren fällt die Gebühr weg. Bei einem nationalen Visum D, also bei einem Aufenthalt, der 90 Tage überschreitet, können Sie mit einer Erhöhung der Kosten um 50 % rechnen.

Gültigkeit

Je nachdem, welchen Visatyp Sie beantragen, unterscheidet sich die Gültigkeit. Grundsätzlich gilt Ihr Visum ab dem von Ihnen angegebenen Zeitraum bzw. der Einreise. Je nachdem, wann der Zeitraum (90 Tage oder 12 Monate) abläuft, verliert das Visum dann seine Gültigkeit.

Bearbeitungszeit

Bei einem Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel bis zu 15 Tage. In wenigen Fällen kann es auch länger als 15 Tage dauern.

Die Bearbeitungszeit bei einem nationalen Visum, also wenn Sie länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben möchten, dauert 8 bis 12 Wochen. Diesen Zeitraum sollten Sie als Richtwert betrachten und sich bei Abweichungen nicht wundern, da je nach Grund des Aufenthaltes und des zuständigen Kantons die Bearbeitungszeit variieren kann.

Bevor Sie ein Visum beantragen, sollten Sie wissen, für welchen Zeitraum Sie eines brauchen, damit Sie dann den richtigen Visumtyp wählen. Wichtig für den Antrag ist, dass Sie im Vorhinein überprüfen, ob Ihr Herkunftsland ein Abkommen mit der Schweiz hat oder ob Sie auch für einen 90-tägigen Aufenthalt ein Visum benötigen. Für längere Aufenthalte sollten Sie vor der Antragstellung die nötigen Unterlagen (Arbeitsvertrag etc.) besorgen, damit Sie den Antrag dann zügig bearbeiten und abgeben können.

Sie können auch lesen:

- Schweizer Reisepass

- ESTA (Electronic System Travel Authorization)