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Was ist eine Sterbeurkunde und welche Informationen enthält sie?

Eine Sterbeurkunde ist ein Dokument, welches den Tod einer Person offiziell beurkundet. Darin kann man alle persönlichen Daten der verstorbenen Person finden. Neben dem Vor- und Nachnamen, dem Geburtsdatum und dem Geburtsnamen, finden sich darin auch der Todestag, der genaue Todeszeitpunkt und der Todesort. Weiterhin wird auch der letzte Wohnsitz, der Geburtsort, die Religionszugehörigkeit, sowie der letzte aktuelle Familienstand angegeben. Zuletzt befinden sich auf der Urkunde noch Daten des ausstellenden Standesamtes, das Datum, an dem die Urkunde ausgestellt wurde und natürlich die Unterschrift des Standesbeamten. Wichtig sind noch die Sterberegisternummer und das amtliche Siegel.

So beantragen Sie eine beglaubigte Kopie einer Sterbeurkunde

Wofür benötigt man eine Sterbeurkunde?

Zunächst einmal kann man sich fragen, wozu man überhaupt eine Sterbeurkunde braucht. Dann sollte man wissen, dass die Beantragung einer Sterbeurkunde eine gesetzlich festgelegte Pflicht ist. Darüber hinaus braucht man sie aber auch schlichtweg für verschiedene Zwecke. So zum Beispiel für eine Bestattung. Diese kann nur mit Vorlage einer Sterbeurkunde stattfinden. Eine beglaubigte Kopie einer Sterbeurkunde benötigt man zum Beispiel, wenn man die Sterbeurkunde bei einer Behörde im Ausland vorlegen muss.

Wann muss man einen Sterbefall anmelden und wo und wie kann man dies tun?

Von der Todesurkunde ist die Todesmeldung zu unterscheiden. Mit der Todesmeldung ist die Registrierung des Todesfalls durch einen Angehörigen oder einen Bevollmächtigten bei der Zivilstandsbehörde gemeint. Zuständig ist das Zivilstandsamt des Ortes, in dem die Person gestorben ist. Die Meldung muss innerhalb von zwei Arbeitstagen erfolgen. Dazu muss man wichtige Dokumente, wie die ärztliche Todesbescheinigung, den Familienschein und die Meldebestätigung vorlegen.

Wenn der Todesfall im Ausland eingetreten ist, muss man den Sterbefall bei der Schweizer Vertretung im Ausland melden, damit das Schweizer Personenstandsregister aktualisiert werden kann. Hier muss man die Todesurkunde im Original vorlegen, Schweizer Ausweise zur Entwertung abgeben und die Adresse und Kontaktdaten der Hinterbliebenen Personen hinterlegen.

Wer kann eine beglaubigte Kopie einer Sterbeurkunde beantragen?

Eine beglaubigte Kopie einer Sterbeurkunde können für gewöhnlich Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge des Verstorbenen beantragen. Weiterhin kommen Personen mit einer schriftlichen Vollmacht in Betracht.

Wo und wie kann man eine Kopie einer Sterbeurkunde beantragen?

Sämtliche Zivilstandsdokumente, so auch eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde, können Sie bei der Behörde, die die Sterbeurkunde ausgestellt hat, bestellen. Dies ist das Zivilstandsamt des Kantons, an dem die betreffende Person verstorben ist. Welches das genau ist, können Sie einfach auf den Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft ermitteln, indem Sie den Heimatort eingeben. Hier finden Sie außerdem eine Liste der für Beglaubigungen zuständigen Behörden in den einzelnen Kantonen. Es ist auch möglich, bei dem Amt persönlich vorstellig zu werden. Dort ist auch ein Merkbatt zur Beglaubigung durch die Bundeskanzlei einsehbar.

Um eine beglaubigte Kopie zu beantragen, brauchen Sie dabei nicht viel: lediglich müssen Sie das Originaldokument vorweisen und angeben, in welchem Land die Vorlage erfolgen soll.

Wie lange muss man auf die Ausstellung der Urkunde warten?

Die Wartezeit bis zum Erhalt der beglaubigten Kopie kann je nach Kanton stark variieren. Dies liegt daran, dass die Abläufe verschieden geregelt sind. Daher sollte man sich so früh wie nötig um das benötigte Dokument kümmern oder sich rechtzeitig telefonisch bei der zuständigen Behörde erkundigen.

Wie viel kostet das?

Die Kosten für das Ausstellen einer beglaubigten Kopie einer Sterbeurkunde betragen 30 Schweizer Franken. Hinzu kommen die gewöhnlichen Kosten für den Versand.

Kann man den Antrag auf eine beglaubigte Kopie auch aus dem Ausland ausstellen?

Auch aus dem Ausland können Sie eine beglaubigte Kopie einer Sterbeurkunde beantragen. Dazu können Sie die Schweizer Vertretung im Ausland aufsuchen. Hier betragen die Kosten 40 Schweizer Franken.

Wie lange ist die Kopie gültig?

Eine beglaubigte Kopie hat in der Regel keine ablaufende Gültigkeit. Daher ist sie so lange gültig, wie auch das Originaldokument.

Dieses Verwaltungsverfahren ist in anderen Ländern üblich:

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