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Wie man in der Schweiz wählt und sich für die Wahl registriert

Sie leben in der Schweiz oder sind Schweizer Staatsbürger und möchten bei Wahlen partizipieren, aber benötigen genauere Informationen zum Vorgehen? Dann sind Sie hier richtig, denn hier werden Fragen zur Wahlberechtigung, Registrierung und den Wahlformen geklärt.

Wählen in der Schweiz – Wahlmöglichkeiten und Registrierung

Bedeutung von Wahlen

Mit dem Wahlrecht üben Sie eines Ihrer zentralen politischen Rechte in einer Demokratie aus. Es gibt Ihnen die Möglichkeit, die Politik mit zu beeinflussen sowie Vertreter zu bestimmen, die Ihre politischen und gesellschaftlichen Überzeugungen repräsentieren. Wahlen sind zudem entscheidend für die Legitimation von Demokratien und Politiker. Durch Wahlen können also nicht nur aktiv politische Änderungen angestoßen werden, sondern auch politische Akteure zur Verantwortung gezogen werden.

Überblick über die wichtigsten Wahlmöglichkeiten

Schweizer können insgesamt auf drei Ebenen wählen. Diese umfassen:

  • Eidgenössische Wahlen (Nationalrat). Der Nationalrat wird alle vier Jahre neu gewählt.
  • Kantonale Wahlen (Ständeratswahlen). In der Regel finden diese Wahlen alle vier Jahre statt. Eine Ausnahme stellen die Kantone Freiburg, Waadt, Genf und Jura dar mit einem Rhythmus von fünf Jahren und das Kanton Appenzell Innerhoden, das jedes Jahr wählt.
  • Kommunale Wahlen (Gemeindewahlen). Gemeindewahlen finden in der Regel alle vier Jahre statt.

Darüber hinaus können Schweizer über das Prinzip der direkten Demokratie bei Volksabstimmungen und Befragungen abstimmen.

Wer darf und kann wählen?

Schweizer mit Schweizer Bürgerrecht können ab 18 Jahren auf Bundesebene wählen und abstimmen sowie bei allen weiteren kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen teilnehmen. Die Kantone können jedoch Minderjährigen bei kantonalen Wahlen ein Stimm- und Wahlrecht erteilen (Gegenwärtig nur im Kanton Glarus der Fall, wo 16- und 17-Jährige auf kantonaler und kommunaler Ebene abstimmen dürfen).

Eine doppelte Staatsbürgerschaft hindert Sie übrigens nicht daran, in der Schweiz zu wählen. Gewisse Personen sind aufgrund einer Behinderung vom Stimmrecht ausgeschlossen. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte regelt die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Wahl.

Auslandschweizer können an eidgenössischen Wahlen teilnehmen und haben in etwa der Hälfte der Kantone das Stimmrecht auf kantonaler Ebene (siehe Details unten). Weiterhin können Auslandschweizer in bestimmten Kantonen an Wahlen und Abstimmungen auf kantonaler und kommunaler Ebene teilnehmen.

Ausländer können auf Bundesebene weder an Abstimmungen noch an Wahlen teilnehmen. Je nach Kanton und Gemeinde haben Ausländer aber ein Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene.

Zur Wahl zu gehen ist dabei in der Schweiz optional und nicht verpflichtend (außer im Kanton Schaffhausen).

Wie Sie wählen können

Wenn Sie in der Schweiz wohnen, müssen Sie sich nicht registrieren, um an den Wahlen oder Abstimmungen teilzunehmen. Wenn Sie wahlberechtigt sind, werden Sie von Ihrer Wohngemeinde automatisch ins Stimmregister eingetragen. Somit erhalten Sie auch automatisch das Wahlmaterial per Post (frühestens vier oder spätestens drei Wochen vor der Abstimmung oder Wahl).

Auslandschweizer erhalten die Abstimmungsunterlagen an ihre Auslandsadresse versendet, wenn Sie die weiter unten geschilderten Schritte befolgen.

Die Abstimmungsunterlagen enthalten insbesondere:

  • • den Stimmzettel
  • • ein Stimmkuvert
  • • ein Kuvert zur brieflichen Abstimmung und den Stimmrechtsausweis (oder je nach Kanton auch Stimmausweis)

Grundsätzlich können Sie also entweder brieflich abstimmen oder ihre Stimme direkt im Stimmlokal Ihrer Gemeinde abgeben. Für das direkte Abstimmen im Wahllokal nehmen Sie einen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) sowie die Wahlunterlagen mit.

Für die briefliche Stimmabgabe müssen Sie den Stimmzettel ausfüllen und per Post an Ihre Gemeinde schicken. Auch Auslandschweizer können mit demselben Verfahren brieflich abstimmen oder wählen.

Wahlmöglichkeiten und Wahlprozess für im Ausland lebende Wahlberechtigte

Auslandschweizer/innen, die an nationalen Wahlen teilnehmen wollen, müssen sich bei der zuständigen Schweizer Auslandsvertretung anmelden, um sich in das Auslandschweizerregister eintragen zu lassen. Sobald Sie bei einer Schweizer Vertretung angemeldet sind, müssen Sie sich ins Stimmregister eintragen lassen. Dazu können Sie entweder persönlich bei der Vertretung vorsprechen oder das ausgefüllte und unterzeichnete Formular zur Ausübung der politischen Rechte im Ausland einsenden.

Nach diesem Antrag werden Sie ins Stimmregister Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde in der Schweiz eingetragen. Haben Sie noch nie in der Schweiz gewohnt, werden Sie ins Stimmregister Ihrer Heimatgemeinde eingetragen. Die zuständige Wahlgemeinde wird Ihnen die Aufnahme ins Stimmregister schriftlich bestätigen und auch die Wahlunterlagen zukommen lassen.

Falls Sie für eine Wahl oder Abstimmung in die Schweiz kommen sollten, müssen Sie die Gemeinde mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstermin informieren, damit ihnen die Unterlagen nicht ins Ausland geschickt werden.

Jetzt wissen Sie

Schweizer können auf vielzählige Art und Weise wählen. Dies umfasst das Wahlrecht bei nationalen, kantonalen und kommunalen Wahlen sowie die Teilnahme bei Volksabstimmungen. Berechtigt sind alle mit Schweizer Bürgerrecht, unabhängig vom Wohnort. Für Ausländer gibt es gewisse Ausnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene. Abgesehen von Ausländschweizern, ist keine aktive Registrierung für Schweizer Wähler notwendig.