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Was ein Führerschein ist und für welche Zwecke man einen Führerschein benötigt

Die Fahrerlaubnis ist ein Dokument, welches Ihnen erlaubt, ein Kraftfahrzeug zu fahren. Das Dokument hat mehrere Vorteile. Sie können bequem größere Einkäufe mit dem Auto erledigen oder größere Wagen für Umzüge selbst fahren, wodurch Sie eine hohe Flexibilität genießen. Sie sind nicht mehr an Abfahrtszeiten gebunden und können in Notfällen schnell und zu jeder Uhrzeit überall sein. Vor allem für Familien ist der Transport mit einem eigenen Wagen meist eine große Erleichterung. Eine Fahrerlaubnis benötigen Sie in der Schweiz aber nicht nur zum Fahren eines Autos, sondern auch zum Beispiel, um ein Motorrad zu fahren.

Wie man die Fahrerlaubnis in der Schweiz beantragt

Unterschiedliche Kategorien und Klassen von Führerscheinen

Es gibt nicht nur einen Führerschein, mit dem man unterschiedliche Fahrzeuge fahren darf. Für jede Klasse von Fahrzeug (zum Beispiel Motorrad (A), Pkw (B), Bus (D), Lkw (C) oder Fahrzeuge für Land- und Fortwirtschaft (F, G)) wird jeweils ein eigener Führerschein benötigt. Die Klassen werden nach Größe und Gewicht des Fahrzeugs in weitere Unterkategorien unterteilt.

Zulassung zum Führerscheinerwerb

Für einen Führerschein der Klasse B, der einem Motorwagen oder dreirädrigen Motorfahrzeugen mit einem Maximalgewicht von 3500 kg entspricht (auch als Personenkraftwagen (Pkw) bekannt), ist das Mindestalter zur Zulassung 17 Jahre. Allerdings gilt für unter 20-Jährige ab dem Erwerb des Lernfahrausweises eine Ausbildungsdauer von mindestens 12 Monaten.

Wozu berechtigt der Führerschein?

Mit Ihrem Führerschein dürfen Sie ausschließlich die Fahrzeug-Klassefahren fahren, für die er ausgestellt wurde. Mit dem Lernfahrausweis dürfen Sie dabei nur innerhalb der Schweiz Auto fahren, mit dem endgültigen Führerschein dagegen dürfen Sie in allen EU Ländern, sowie einigen weiteren Ländern fahren. Für bestimmte Länder ist aber ein internationaler Führerschein nötig.

Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Dokumente Sie benötigen

Um den Führerschein zu erwerben, bedarf es einer Vielzahl an Dokumenten. Dazu gehört ein Sehtest, der innerhalb der letzten 24 Monate durch einen Schweizer Optiker/Arzt attestiert wurde. Außerdem muss der Nachweis über einen absolvierten Nothelferkurs erbracht werden.

So können Sie sich für jeden Schritt des Führerscheins bewerben

  • 1. Nothelferkurs: Der Nothelferkurs ist unumgänglich für den Erwerb des Führerscheins. Hier lernen Sie die Grundlagen der Ersten Hilfe und können damit sich und anderen Verkehrsteilnehmer in Notfällen helfen. Über den Link erhalten Sie hierzu weitere Informationen
  • 2. Gesuchsformulare Ihres Kantons finden Sie entweder online oder bei den Einwohnerämtern und Polizeistationen. Eine zweite Möglichkeit ist, diese über Ihre Fahrschule zu bestellen. Es kann frühstens einen Monat vor dem 17. Geburtstag ein Gesuch beim Straßenverkehrsamt eingereicht werden.
  • 3. Mit dem Gesuchsformular suchen Sie nun ein Optikerfachgeschäft oder eine Augenarztpraxis auf, um einen Sehtest durchführen zu lassen. Die Ergebnisse werden auf dem Gesuchsformular eingetragen und attestiert. Bitte bringen Sie zum Sehtest Ihren amtlichen Ausweis und Ihre ID-Karte, Pass oder Ausländerausweis mit.
  • 4. Füllen Sie nun Ihr Gesuch vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit einem Passfoto und dem Nothelferausweis beim Straßenverkehrsamt ein. Wenn Sie die Unterlagen persönlich einreichen, bedarf es keiner weiteren Bestätigung der Einwohnerkontrolle. Über den postalischen Weg ist die Meldebescheinigung mitzusenden.
  • 5. Nach einer erfolgreichen Bestätigung Ihres Gesuchs durch die Behörde und den nötigen Theoriestunden bei einer Fahrschule, können Sie sich zur Theorieprüfung anmelden. In den meistens Kantonen erfolgt die Anmeldung über das Internet. Die Theorieprüfung können Sie unzählige Male wiederholen. Für die Preise einer Theorieprüfung erkundigen Sie sich bitte bei dem Straßenverkehrsamt Ihres Wohnkantons, da diese je nach Region unterschiedlich ausfallen können. Nach dem erfolgreichen Bestehen einer Theorieprüfung erhalten Sie einen Lernausweis.
  • 6. Ihr Lernausweis berechtigt Sie nun, mit einer Begleitperson ausschließlich innerhalb der Schweiz fahren. Der Lernfahrausweis ist für die Klasse B zwei Jahre gültig. Bei Lernfahrten müssen Sie Ihr Fahrzeug mit einer blauen Tafel mit einem weißem „L“ versehen. Ihre Begleitperson darf nicht jünger als 23 Jahre alt sein und muss die Autoprüfung vor mindestens drei Jahren absolviert haben. Außerdem muss sie ihre Probezeit beendet haben.
  • 6. Verkehrskundeunterricht: Mit einem Lernfahrausweis müssen Sie einen Verkehrskundeunterricht besuchen. Dieser dauert 8 Stunden und kann bei Fahrschulen absolviert werden.
  • 8. Ab einem Mindestalter von 18 Jahren und nach einer Teilnahme am Verkehrskundeunterricht, können Sie sich zur Führerprüfung anmelden. Diese Prüfung melden Sie bei dem Straßenverkehrsamt an. Bitte beachten Sie, dass Sie dafür maximal vier Versuche haben. Nach einer bestandenen Prüfung, erhalten Sie den Führerschein auf Probe.

Wie lange dauert es, um den Führerschein zu erwerben und wie lange ist dieser gültig?

Um den unbefristeten Führerschein zu erhalten, müssen Sie während der ersten 12 Monate der Probezeit einen Weiterausbildungskurs besuchen. Sobald die Probezeit zu Ende ist (nach 3 Jahren), erhalten Sie durch das zuständige Amt den endgültigen Führerschein. Dieser wird Ihnen an Ihren Wohnsitz versendet. Der Führerschein hat kein Ablaufdatum.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Der Führerschein in der Schweiz kostet im Durschnitt um die CHF 3800. Eine genaue Unterteilung in die einzelnen Posten können Sie hier finden.

Wie man die Fahrerlaubnis in der Schweiz beantragt