DE FR IT
Gemeinde Commune Comune > Staatsangehorigkeit > Schweizer Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder

Schweizer Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder

Bei Schweizer Staatsangehörigen, die vorübergehend oder längerfristig im Ausland leben, stellt sich oft die Frage: Was, wenn ich ein Kind bekomme? Ist mein Sohn oder meine Tochter dann automatisch ebenfalls Schweizer? Und was ist zu beachten, wenn ich für mein Kind die Schweizer Bürgerrechte einfordern möchte? Alle Fragen zu diesem Fall beantworten wir hier.

Schweizer Staatsbürgerschaft für im Ausland geborene Kinder

Darum ist eine Schweizer Staatsbürgerschaft für dein Kind von Vorteil

Sollte die Familie oder Ihr Kind später zurück in die Schweiz wollen, ist das Schweizer Bürgerrecht von großem Vorteil. Aufenthalt, Arbeit und Rechte wie das Wahlrecht sind dadurch ohne weitere Bürokratie gegeben. Im Ausland lebende Schweizer haben außerdem die Möglichkeit, ein Stück ihrer Heimat an ihre Kinder weiterzugeben.

Voraussetzungen für die Schweizer Staatsbürgerschaft

Ein Kind, das mindestens einen Elternteil mit Schweizer Bürgerrechten hat, erlangt mit der Geburt grundsätzlich auch Bürgerrechte. Unverheiratete Väter müssen ihre Vaterschaft hierfür anerkennen, bevor das Kind 18 wird.

Es ist jedoch wichtig, dass Sie das Kind rechtzeitig in der Schweiz anmelden. Die Staatsbürgerschaft wird nämlich aberkannt, wenn das Kind 22 Jahre alt wird und die Geburt nicht angemeldet wurde. Ausnahmen gelten für Kinder, die keinerlei andere Staatsangehörigkeit haben.

Wenn ein Kind aus bestimmten Gründen nicht automatisch die Bürgerrechte erlangt hat (weil ausländische Behörden dies beispielsweise nicht zugelassen haben), kann die Schweizer Staatsbürgerschaft nachträglich beantragt werden. Hierfür ist eine enge Verbundenheit zur Schweiz nachzuweisen, unter anderem mehrere Aufenthalte im Land. Genaueres können Sie hier nachlesen.

So läuft die Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft für dein Kind ab

Im Regelfall müssen Sie die Staatsbürgerschaft nicht beantragen, sondern lediglich die folgenden Schritte durchführen:

1. Sie melden den Schweizer Behörden die Geburt

Die Meldung ist in der Schweizer Vertretung im jeweiligen Land oder im Zivilstandsamt in Ihrer Schweizer Heimatgemeinde möglich und so schnell wie möglich zu erledigen. Innerhalb der Schweiz bedeutet das drei Tage, grundsätzlich haben Sie allerdings sogar bis zur Volljährigkeit des Kindes Zeit.

Dieser Schritt ist in folgenden Fällen wichtig:

  • • Sie sind Schweizerin oder Schweizer, leben aber im Ausland.
  • • Sie leben (ohne Schweizer Staatsbürgerschaft) im Ausland und haben einen engen familiären Bezug zur Schweiz.

Manche Länder (darunter Deutschland, Österreich und Italien) melden die Geburt automatisch. Erkundigen Sie sich also bei der ausländischen Behörde vorab.

2. Sie bestellen die Geburtsurkunde in der Schweiz

Das tun Sie beim Zivilstandsamt, das zuletzt für Sie zuständig war. Die Geburtsurkunde kommt dann per Post zu Ihnen. Werden diese vereinfachten Schritte abgelehnt, müssen Sie nachträglich den längeren Weg über die erleichterte Einbürgerung gehen, damit Ihr Kind die Schweizer Staatsangehörigkeit bekommt.

Sollte diese wiederum abgelehnt werden, kommt es auf die Gründe an. Wenn beispielsweise Sprachnachweise fehlen oder Aufenthalte in der Schweiz nicht nachgewiesen werden können, haben Sie die Möglichkeit, die Auflagen zu erfüllen und einige Jahre später einen neuen Antrag zu stellen.

Welche Dokumente sind nötig für die Beantragung der Schweizer Staatsangehörigkeit für mein Kind?

Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes beim Zivilstandsamt oder der Schweizer Vertretung im Ausland melden, benötigen Sie im Regelfall folgendes:

  • • Wohnsitzbescheinigung der Eltern
  • Identitätsausweis der Eltern
  • Geburtsurkunde des Spitals oder eines Arztes oder einer Ärztin
  • • etwaige Unterlagen aus dem Wohnsitzland

Sollten Sie für Ihr Kind nachträglich die Staatsangehörigkeit beantragen wollen, brauchen Sie umfangreiche Unterlagen. Welche genau, ist davon abhängig, ob Sie noch im Ausland oder schon wieder in der Schweiz leben. Außerdem ist von Relevanz, ob die Mutter oder der Vater die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt.

Dauer und Kosten der Antragsstellung für die Schweizer Staatsbürgerschaft

Die Geburtsurkunde kostet 30 Franken plus Versandkosten. Für alle anderen bürokratischen Vorgänge fallen keine Kosten an. Während die reine Anmeldung innerhalb weniger Tage erledigt werden kann, kann die nachträgliche (die sogenannte erleichterte) Einbürgerung bis zu 2 Jahre dauern.

Kann auch eine doppelte Staatsbürgerschaft beantragt werden?

Von Schweizer Seite spricht nichts gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft. Lediglich das andere Land könnte hier Vorgaben haben, über die Sie sich informieren sollten.

Zusammenfassung

Wer Schweizer Bürgerrechte besitzt und Kinder bekommt, kann für die Nachfahren ebenso die Schweizer Staatsangehörigkeit einfordern. Dabei ist es egal, wo er oder sie gerade lebt und wer der andere Elternteil ist. Lediglich eine Anerkennung der Elternschaft ist von Nöten, falls der Vater Schweizer ist.

In diesem Fall muss dem Schweizer Staat lediglich die Geburt gemeldet werden. Das geht entweder vor Ort in einer Gemeinde in der Schweiz oder auch in einer Vertretung im Ausland (beispielsweise bei der Botschaft). Sollte das Kind noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, kann es diese grundsätzlich behalten. Jedoch nur so lange, wie das andere Land ebenfalls zustimmt.